Schutz gegen unlauteren Wettbewerb: Wie kann ich meinen Firmennamen schützen?

Autor:LI Xinyi, YUAN Man
Veröffentlichungsdatum:2023.11.29

Für Unternehmer enthält der Firmenname den Firmenwert, den die Unternehmen und ihre Produkte in den vergangenen Jahren auf dem Markt aufgebaut haben, und ist daher ein wichtiger immaterieller Vermögenswert, den es zu pflegen und zu schützen gilt. Leider gibt es jedoch immer wieder skrupellose Unternehmen auf dem Markt, die sich den Einfluss und den Goodwill zu Nutze machen, den andere Unternehmen im Laufe der Jahre aufgebaut haben. Dadurch versuchen sie den Verbrauchern vorzugaukeln, ihre Produkte trügen einen "großen Namen" oder hätten eine besondere Verbindung zu einem bekannten Unternehmen oder einer Marke, um die Wettbewerbsfähigkeit für sich selbst und ihre Produkte zu steigern. In der Tat handelt es sich bei einer solchen unerlaubten Verwendung des Firmennamens anderer, das eine Art "Trittbrettfahren" darstellt, um ein typisches Verwechslungsverhalten und ist auch das typischste und häufigste der sieben im chinesischen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aufgeführten Verhaltensweisen, das in der Praxis sehr schädlich ist.

Aktuelle Änderung des chinesischen Zivilprozessrechts für Verfahren mit Auslandsbezug

Autor:ZHANG Zheng、WANG Sai
Veröffentlichungsdatum:2023.11.15

Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China (NPCSC) hat am 1. September 2023 Änderungen des Zivilprozessrechts beschlossen, welche am 1. Januar 2024 in Kraft treten werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die Sonderbestimmungen für Zivilverfahren mit Auslandsbezug und sollen diese effizienter gestalten. Dies wird das Verfah-ren zur Einleitung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten vor chinesischen Gerichten verein-fachen, insbesondere bei Klagen gegen Unternehmen außerhalb Chinas. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen in Kürze aufgeführt (zum Original-Gesetzestext here):

Überblick über das chinesische Kapitalmarktsystem, das registrierungsbasiertes System und die Börsenzulassungskriterien

Autor:ZHONG Yuan、SHAO Wanlei
Veröffentlichungsdatum:2023.11.01

Anmerkung: Dieser Artikel ist der dritte in einer Reihe von Artikeln über „Börsengang und Finanzierung ausländisch investierter Unternehmen in China“ Seit 2019 hat sich Chinas mehrstufiges Kapitalmarktsystem erheblich weiterentwickelt und die Reform hin zu einem registrierungsbasierten Börsengang-System („Registrierungsbasiertes System“) schrittweise vorangetrieben. Im Jahr 2019 wurde das Science and Technology Innovation Board („STAR“) gegründet, im Jahr 2020 wurde das Second Board („ChiNext“) reformiert und im Jahr 2021 wurde die Beijing Stock Exchange („BSE“) eröffnet. STAR, ChiNEXT und BSE haben bereits ein Pilotprojekt mit einem Registrierungsbasierten System durchgeführt. Am 17. Februar 2023 erließ die China Securities Regulatory Commission („CSRC“) die relevanten Regelungen für die vollständige Umsetzung des Registrierungsbasierten Systems für die Ausgabe von Aktien und setzte die Reform des Registrierungsbasierten Systems im Main Board von Shanghai und Shenzhen weiter um, so dass die A-Aktie den Aufbau eines sogenannten vollständigen Registrierungsbasierten Systems abgeschlossen hat. Im Rahmen des vollständigen Registrierungsbasierten Systems hat sich der Überprüfungs- und Registrierungsmechanismus erheblich verändert. Insbesondere besteht die Aufgabe der Prüfstelle für die Ausgabe von Aktien darin, die Vollständigkeit, Genauigkeit, Authentizität und Rechtzeitigkeit der eingereichten Dokumente formal zu überprüfen. Sie nimmt allerdings keine materielle Beurteilung für den Investitionswert des Emittenten vor. Die Börse übernimmt unter anderem die Hauptverantwortung für die Ausgabe- und Börsenzulassungsprüfung, und zwar, ob das Unternehmen die Ausgabesbedingungen, die Börsenzulassungsbedingungen und die Anforderungen an die Offenlegung von Informationen einhält. Die CSRC achtet gleichzeitig darauf, ob der Emittent von nationalen Investitionsanreizen profitiert und die Positionierung des Boards einhält, beantwortet zentrale Fragen hinsichtlich heikler Angelegenheiten oder wichtigen Situationen, in denen es keinen Präzedenzfall gibt oder die erheblichen sozialen Auswirkungen haben werden und registriert den Emittenten in Übereinstimmung mit dem Gesetz auf der Grundlage der Überprüfungsstellungnahmen der Börse. Darüber hinaus haben das Main Board, das STAR und das ChiNext ihre Schwellenwerte für die Börsenzulassung weiter optimiert. So hat das Main Board eine Reihe von Finanzkriterien für Börsengänge aufgestellt und verlangt nun nicht mehr, dass in drei aufeinanderfolgenden Jahren ein Reingewinn erwirtschaftet wurde und am Ende des letzten Jahres keine ungedeckten Verluste zu verzeichnen waren; auch die Beschränkung des Anteils der immateriellen Vermögenswerte am Nettovermögen wurde aufgehoben.