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Im Allgemeinen gibt es drei Wege, Aktien börsennotierter Unternehmen zu übertragen: (1) Versteigerung (Auktion), (2) Blockhandel, (3) verhandelte Übertragung, wobei jede Methode ihre eigenen Merkmale hat. Der Verfahren für verhandelte Übertragungen ist relativ kompliziert. Gemäß den Vorschriften der China Securities Regulatory Commission (CSRC), der Shanghai Stock Exchange und der Shenzhen Stock Exchange darf ein Großaktionär oder bestimmte Aktionäre innerhalb von drei Monaten durch Versteigerung nicht mehr als 1 % der Gesamtanzahl der Aktien des Unternehmens reduzieren, während die Gesamtzahl der durch Blockhandel reduzierten Aktien innerhalb von drei Monaten (neunzig aufeinanderfolgende Kalendertage zu jedem Zeitpunkt) 2 % der Gesamtanzahl der Aktien des Unternehmens nicht überschreiten darf. „Wenn ein Großaktionär oder bestimmte Aktionäre, Aktien durch verhandelte Übertragung reduziert, darf die Anzahl der an einen einzelnen Erwerber übertragenen Aktien nicht weniger als 5 % der Gesamtanzahl der Aktien des Unternehmens betragen.“ Daher ist eine Auktion oder ein Blockhandel für einen Aktionär, der eine kleine Menge an Aktien übertragen möchte, eine bessere Methode, während die verhandelte Übertragung effizienter ist, wenn ein Großaktionär eine große Menge an Aktien übertragen möchte. |